Lernförderung einfach erklärt
So profitiert Ihr Kind von der Bildung und Teilhabe
In unserem kurzen Erklärvideo zeigt Ihnen die Minilernkreis GmbH, wie Sie die Förderung beantragen und welche Vorteile sie für Schüler/innen und Eltern bietet.
Was ist BuT?
Das Bildungs- und Teilhabe-Paket (BuT) unterstützt Kinder und Jugendliche, wenn ihre schulischen Ziele ohne zusätzliche Förderung gefährdet sind.
- Finanzierte Nachhilfe: Kosten für qualifizierte Lernförderung werden übernommen.
- Ziel: Kinder sollen am Unterricht dranbleiben, Wissenslücken schließen und ihre Noten stabilisieren oder verbessern.
- Vorteil: Die Förderung ist für Familien in der Regel kostenfrei, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer ist berechtigt?
Die Förderung steht Familien offen, die Sozialleistungen beziehen. Zusätzlich muss die Schule bestätigen, dass Lernförderung notwendig ist.
- Anspruch haben insbesondere Familien mit:
- Bürgergeld
- Sozialhilfe
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Asylbewerberleistungen
Ohne den Bezug einer dieser Leistungen besteht kein Anspruch auf BuT-Lernförderung.
Welche Fächer?
Gefördert wird, was das Kind für seine schulische Entwicklung braucht. Typische Schwerpunkte sind:
- Mathematik: Rechnen, Textaufgaben, Geometrie
- Deutsch: Rechtschreibung, Grammatik, Lesen, Schreiben
- Naturwissenschaften: Physik, Chemie, Biologie
- Je nach Bedarf auch andere Schulfächer, wenn die Schule es befürwortet.
Starten Sie mit der Nachhilfe mit uns
Wie wird die Förderung beantragt?
Die Schule stellt den Förderbedarf fest. Mit dem Formular des Leistungsträgers (z. B. Jobcenter, Sozialamt oder Wohngeldstelle) können die Leistungen beantragt werden. Wählen Sie vor Antragstellung bitte einen geeigneten Anbieter aus. Die Schule unterstützt Sie bei der Suche.
Eine Liste zugelassener Anbieter (sofern veröffentlicht) erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
✓ Förderbedarf wird von der Schule festgestellt
✓ Leistungen beantragen
✓ Passenden Anbieter auswählen
Anbieterwechsel
Wenn ein Wechsel notwendig ist, muss das Formular „Anbieterwechsel“ vom bisherigen Anbieter ausgefüllt werden. Dort werden Reststunden dokumentiert. Diese können anschließend bei einem neuen Anbieter genutzt werden (nur volle Stunden).
✓ Formular „Anbieterwechsel“ erforderlich
✓ Reststunden werden dokumentiert
✓ Nutzung bei neuem Anbieter möglich
Auszahlung & Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Anbieter und zuständigem Leistungsträger. Hierfür stellt der Anbieter Rechnung und Anwesenheitsnachweise zur Verfügung.
✓ Direkte Abrechnung
✓ Rechnungsstellung durch Anbieter
✓ Anwesenheitsnachweise erforderlich
Wo wird beantragt?
Die Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldstelle oder einer BuT-Stelle Ihrer Kommune. Die Antragsunterlagen können in der Regel per Post, E-Mail oder Fax eingereicht werden.
SCHNELL. SICHER. VERLÄSSLICH.
In drei Schritten zur geförderten Lernförderung
Wir prüfen Ihren Anspruch über Bildung & Teilhabe (BuT) oder vermitteln privat – Ihre Anfrage geht ausschließlich an geprüfte Nachhilfeinstitute in Ihrer Region.
Schritt 1
BuT-Kurzcheck ausfüllen
5 Fragen, 60 Sekunden. Wir erkennen sofort, ob eine Förderung wahrscheinlich ist.
Schritt 2
Kontakt & Bedarf angeben
Welche Fächer? Wie dringend? Die relevanten „Ja“-Antworten gehen automatisch mit in die Anfrage.
Schritt 3
Vermittlung an geprüfte Anbieter
Wir leiten Ihre Anfrage an verifizierte Institute in Ihrer Region. Rückmeldung meist in 24–48 Std.

Unsere Mission: Chancengerechtigkeit durch Lernförderung
but-lernfoerderung.de macht den Prozess einfach:
Anspruch einschätzen, Bedarf melden, passende Anbieter erhalten. Ohne öffentliche Foren, ohne unseriöse Vermittlungen – nur geprüfte Partner.
- Verifizierte Anbieter • Qualität statt Zufall
- „Ja“-Antworten aus dem Check werden automatisch übermittelt
- Regional vermittelt – bundesweit verfügbar
Was ist BuT in 10 Sekunden?
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt Kinder und Jugendliche, deren schulische Ziele gefährdet sind. Dazu zählt die Lernförderung (Nachhilfe) – häufig vollständig finanziert, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Kurz & knapp
- Nur geprüfte Anbieter – seriöse Institute
- BuT-fähig – Förderung möglich
- Schnell – Rückmeldung in 24–48 Std.
- Regional – in allen Städten
Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen.
BuT-Check: Bin ich berechtigt?
Beantworten Sie die Fragen. Wir leiten Ihre Anfrage inklusive relevanter „Ja“-Antworten an ein geprüftes Institut weiter.
Hinweis: Der Kurzcheck ersetzt keine behördliche Entscheidung, hilft aber bei der schnellen Einschätzung.

Erfahrungsberichte
Unsere Erfolgsgeschichten
So hilft die Bildungs- und Teilhabe-Förderung Schüler/innen & Eltern – kurz, klar und nachvollziehbar.
⭐⭐⭐⭐⭐
„Dank der Bildungs- und Teilhabe-Förderung konnte unsere Tochter endlich gezielt Nachhilfe in Mathe bekommen. Wir hätten uns das sonst nicht leisten können. Schon nach wenigen Wochen hat sie wieder mehr Selbstvertrauen und bessere Noten.“
Elternsicht
⭐⭐⭐⭐⭐
„Mit der Unterstützung durch BuT habe ich Nachhilfe in Deutsch bekommen. Am Anfang war ich unsicher, aber die Stunden haben mir echt geholfen. Jetzt verstehe ich Texte viel besser und traue mich auch, im Unterricht mehr zu sagen.“
Schülersicht
⭐⭐⭐⭐⭐
„Die Lernförderung über BuT hat uns sehr entlastet. Es war unkompliziert, einen Gutschein über das Jobcenter zu bekommen. Unsere beiden Kinder erhalten Nachhilfe in Mathe und Englisch – wir sehen schon deutliche Fortschritte.“
Familienperspektive
Dauert ca. 60 Sekunden • Keine Unterlagen nötig
Jetzt Nachhilfe anfragen
Wir vermitteln an verifizierte Institute in Ihrer Nähe.
FAQ & Informationen
Hier finden die am häufigsten gestellten Fragen
Was bedeutet „Lernförderung durch die Bildung und Teilhabe“?
Das BuT-Programm ermöglicht Kindern und Jugendlichen kostenlose bzw. geförderte Nachhilfe.
Vorteil: Eltern müssen sich keine Sorgen um die Bezahlung machen, wenn das Lernziel gefährdet ist
Ziel: Schulische Leistungen stabilisieren und verbessern
Finanzierung: Die Kosten werden – je nach individueller Lage – vollständig übernommen
Gibt es BuT auch in meiner Stadt?
Ja. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gilt bundesweit. Für Lernförderung bestätigt die Schule den Förderbedarf. Den Antrag stellen Sie – je nach Leistungsträger Ihrer Kommune – beim Jobcenter (Bürgergeld), beim Sozialamt(Sozialhilfe), bei der Wohngeldstelle (Wohngeld/Kinderzuschlag) oder bei einer eigenen BuT-Stelle. Die Bewilligung richtet sich nach Ihren persönlichen Voraussetzungen.
Wie viele Stunden werden übernommen?
Die Anzahl der wöchentlichen Förderstunden richtet sich nach dem Bedarf des Kindes und wird von der Schule festgelegt.
In weiterführenden Schulen können 1 bis 5 Stunden pro Woche bewilligt werden.
In der Grundschule werden in der Regel 1 bis 4 Stunden pro Woche übernommen.
Welche Fächer werden gefördert?
Grundsätzlich alle Schulfächer, bei denen Nachholbedarf besteht:
Naturwissenschaften – Physik, Chemie, Biologie
👉 Auch andere Fächer sind möglich, wenn die Schule den Bedarf bestätigt.
Mathematik – z. B. Grundrechenarten, Textaufgaben, Geometrie
Deutsch – Rechtschreibung, Lesen, Grammatik, Textverständnis
Englisch – Wortschatz, Grammatik, Kommunikation